Die Schulkonferenz hat in ihrer Sitzung vom 14.02.2015 beschlossen, dass folgende Aufnahmekriterien für die Gemeinschaftsschule gelten sollen:
- Sonderpädagogischer Förderbedarf
- Härtefallregelung
- Geschwisterkind
- Wohnhaft im Bereich des Amtes Flintbek
- Losverfahren
Für das Auswahlverfahren im Falle der Einhaltung einer Kapazitätsobergrenze ist der Schulleiter zuständig.