Rahmenbedingungen für die Offene Ganztagsschule

Die Teilnahme an den Angeboten der Offenen Ganztagsschule (OGS) ist freiwillig, nach der Anmeldung ist der Besuch der Kurse/AGs jedoch mindestens für ein Schulhalbjahr bindend. Hier sind wir besonders auf die Unterstützung der Eltern angewiesen, die mit uns dafür sorgen, dass ihre Kinder regelmäßig kommen.
Sollte Ihr Kind einmal verhindert sein, bitten wir um Mitteilung unter der Telefonnummer  0151 11 60 42 81 oder per E-Mail an s.schuetze@flintbek.de .

Sollte ein Angebot überbelegt sein, erhalten Sie eine Mitteilung. Auch wenn ein Angebot nicht zustande kommen sollte, werden Sie benachrichtigt. Sollten wir uns also nicht bei Ihnen melden, gilt Ihr Kind als angemeldet.

Zu einem neuen Schuljahr ist immer für alle Kurse und AGs auch eine neue Anmeldung erforderlich.

Die Anmeldung gilt für ein Schulhalbjahr. Danach kann über die Fortführung, Abmeldung oder einen Wechsel zu anderen Kursen und AGs entschieden werden, wofür dann eine Ummeldung notwendig ist.

Entscheidet sich jemand zu einem späteren Zeitpunkt für die Teilnahme an einem laufenden Kurs muss dies mit Herrn Schütze geklärt werden.

Die Schüler sind während der Teilnahme an den Angeboten des Offenen Ganztags über die Schule versichert.

Der Mittagstisch, die Hausaufgabenbetreuung und die Nachmittagsangebote können alle unabhängig voneinander und in beliebiger Anzahl von Montag –Freitag genutzt werden.

 

Verlässlichkeit in der Offenen Ganztagsschule

Die Offene Ganztagsschule kann keine absolute Verbindlichkeit in der Durchführung der Angebote gewährleisten, da es immer vorkommen kann, dass ein Kursleiter z.B. kurzfristig erkrankt.

Sollten wir keine Vertretung organisieren können, werden die Schülerinnen und Schüler in der Regel vorher benachrichtigt und können im Bedarfsfall zuhause anrufen. Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 werden nicht ohne Absprache mit den Eltern nach Hause geschickt. Wenn nötig, werden sie von uns verlässlich betreut, bis wir zuhause jemanden erreichen können.